
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend „AGB“ genannt. Diese AGB gelten für jeden Auftrag ab dem 01.01.2024.
2. Geltungsbereich
2.1. Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Produktion von Bewegtbildcontent, die zwischen dem Auftraggeber und der Pick-N-Roll UG (nachfolgend Produzent genannt) abgeschlossen werden.
2.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Pick-N-Roll UG schriftlich bestätigt und ausdrücklich als gültig anerkannt werden.
3. Auftragsabwicklung
3.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übergebenen Vorlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind und übernimmt die Haftung für etwaige Ansprüche Dritter,
die aufgrund der Nutzung dieser Materialien entstehen. Der Auftraggeber stellt den Produzenten von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
3.2. Der Produzent präsentiert dem Auftraggeber bis zu drei Versionen des Contents zur Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
Nutzungsrechte werden nur für abgenommene Master-Ausspielungen des fertiggestellten Contents gewährt.
3.3. Die Frist für Beanstandungen am fertiggestellten Content beginnt mit dem Erhalt der Lieferung und endet nach 5 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Content als mängelfrei abgenommen.
Nachbesserungsansprüche sind dann ausgeschlossen, jedoch können Anpassungen oder Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers neu verhandelt und gesondert vereinbart werden.
3.4. Mehraufwände, die durch Umstände entstehen, die nicht vom Produzenten zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden anteilig auf Basis des vereinbarten Tagessatzes kalkuliert.
3.5. Sollten sich bei der vereinbarten Leistungsbeschreibung Änderungen ergeben, wird das ursprüngliche Angebot entsprechend den neuen Bedingungen angepasst.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Stornierung und Terminverschiebung
4.1. Stornierungen oder Verschiebungen müssen schriftlich erfolgen.
4.2. Es gelten folgende Ausfallhonorare:
- Mehr als 72 Stunden vor dem Drehtermin: Kostenfreie Stornierung ohne finanzielle Verpflichtung.
- Weniger als 72 Stunden, aber mehr als 48 Stunden vor dem Drehtermin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme wird fällig.
- Weniger als 48 Stunden, aber mehr als 24 Stunden vor dem Drehtermin: 75% der vereinbarten Gesamtsumme wird fällig.
- Weniger als 24 Stunden vor dem Drehtermin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme wird fällig.
4.3. Bereits entstandene Kosten, wie z. B. Location-Mieten, Reisekosten oder Kosten für Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit dem abgesagten oder verschobenen Auftrag entstanden sind,
sind vom Auftraggeber zu erstatten. Diese Kosten müssen durch den Produzenten in nachvollziehbarer Weise nachgewiesen werden.
5. Vergütung und Nebenkosten
5.1. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb des im Angebot festgelegten Zahlungsziels fällig.
5.2. Für Reisetage wird eine halbe Tagesgage pro Teammitglied, eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer und eine Verpflegungspauschale von 35 € pro Tag und Person erhoben.
5.3. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der Rechnung übertragen.
6. Überstundenregelung
6.1. Die reguläre Arbeitszeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 10 Stunden pro Drehtag, einschließlich Auf- und Abbauzeiten sowie Pausen von mindestens 30 Minuten.
Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist nach Absprache und gegen Vergütung von Überstunden möglich.
6.2. Vergütung von Überstunden:
- Die Überstunden werden netto auf Basis der im Vertrag vereinbarten Tages- oder Stundenhonorare berechnet.
- Die Abrechnung der Überstunden erfolgt gemeinsam mit der regulären Vergütung, sofern nicht anders vereinbart.
- Überstunden bis zu 2 Stunden über die reguläre Arbeitszeit werden mit einem Zuschlag von 25% auf den vereinbarten Stundensatz vergütet.
- Überstunden ab der 13. Arbeitsstunde werden mit einem Zuschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz vergütet.
- Nach der 15. Arbeitsstunde beträgt der Zuschlag 100% auf den vereinbarten Stundensatz.
6.3. Abweichende Überstundenregelungen, etwa für Nacht- oder Wochenendarbeiten, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
6.4. Sollte es durch Überstunden zu zusätzlichen Kosten wie etwaiger Übernachtungen oder erhöhten Reisekosten kommen, trägt diese der Auftraggeber.
7. Nutzungsrechte
7.1. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte des fertigen Bewegtbildcontents, die im Angebot festgelegt wurden.
7.2. Das Urheberrecht verbleibt beim Produzenten. Erweiterte Rechte (z. B. Footage Buy-Outs) können gesondert vereinbart werden.
7.3. Das Rohmaterial (Kamera-Footage) verbleibt beim Produzenten. Der Auftraggeber kann auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung weitere Schnittfassungen oder Materialkopien erhalten,
sofern dies im Angebot nicht anders vereinbart wurde.
7.4. Der Produzent darf den produzierten Content zu Referenz- und Werbezwecken nutzen, sofern nicht vor Vertragsabschluss oder nachträglich schriftlich widersprochen wird.
8. Haftung
8.1. Der Produzent haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für technische Ausfälle oder Ereignisse höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Bewegtbilldcontents keine Rechte Dritter verletzt.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Einzelfällen möglich, müssen jedoch stets schriftlich festgehalten und von beiden Parteien bestätigt werden.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.